Bei uns findet Ihr alles rund um das Thema Inzest, Inzestsex, Mutter und Tochter Liebe, also schaut hier rein um alles über Inzest zu erfahren.
inzest | 02 Dezember, 2007 10:15
inzest | 24 November, 2007 21:59

inzest | 26 Juni, 2007 19:25
Ein kleines Inzest Filmchen wie die Mama mit der Tochter, so richtig die Sau raus lässt. Also viel Spass beim schauen.
inzest | 26 Juni, 2007 19:08

inzest | 03 Juni, 2007 16:35
Inzest wird in einigen Staaten strafrechtlich verfolgt, in Deutschland und Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkelkindern, Urenkelkindern – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern. In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. In Österreich wird nicht bestraft, wer zur Tatzeit jünger als 19 Jahre war und zur Tat verführt wurde. In Deutschland bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts erloschen ist. § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den (vaginalen) Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere Formen des Geschlechtsverkehrs sind straffrei. Im Jahr 2003 gab es aufgrund des § 173 zehn Verurteilungen auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland).
In neuerer Zeit wird verschiedentlich argumentiert, dass das überflüssig sei, da die genetisch bedingten Risiken für den aus Inzest resultierenden Nachwuchs bekannt sind und das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung höher zu werten sei. Zudem sei das Ziel eines solchen Verbots unklar, da die Verhütung potenziell erbkranken Nachwuchses kein Ziel des Staates sei. Es ist aber in jedem Fall notwendig, alle Inzestwilligen über diese Risiken und ihre Vermeidung (mittels Empfängnisverhütung) aufzuklären.
Das französische Strafgesetzbuch, der Code pénal français, stellt Inzest nicht mehr unter Strafe. Verschiedene Länder folgen ihm. So wird Inzest heute in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Portugal, der Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einigen anderen lateinamerikanischen Staaten nicht mehr bestraft.
Betreffend der Eheschließungen ist das kanonische Recht der röm. katholischen Kirche strenger als das bürgerliche: Während z. B. für eine katholische Eheschließung zwischen Cousin und Cousine eine kirchliche Dispens erforderlich wäre, ist eine Ziviltrauung zwischen Geschwistern sowie Nachkommen und Vorfahren ausgeschlossen, in allen anderen Fällen aber ohne weiteres möglich.
inzest | 03 Juni, 2007 16:29
inzest | 30 Mai, 2007 21:44
inzest | 25 Mai, 2007 20:06
Inzest wird in einigen Staaten strafrechtlich verfolgt, in Deutschland und Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkelkindern, Urenkelkindern – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern. In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. In Österreich wird nicht bestraft, wer zur Tatzeit jünger als 19 Jahre war und zur Tat verführt wurde. In Deutschland bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts erloschen ist. § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den (vaginalen) Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere Formen des Geschlechtsverkehrs sind straffrei. Im Jahr 2003 gab es aufgrund des § 173 zehn Verurteilungen auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland).
In neuerer Zeit wird verschiedentlich argumentiert, dass das Inzestverbot im Prinzip überflüssig sei, da die genetisch bedingten Risiken für den aus Inzest resultierenden Nachwuchs bekannt sind und das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung höher zu werten sei. Zudem sei das Ziel eines solchen Verbots unklar, da die Verhütung potenziell erbkranken Nachwuchses kein Ziel des Staates sei. Es ist aber in jedem Fall notwendig, alle Inzestwilligen über diese Risiken und ihre Vermeidung (mittels Empfängnisverhütung) aufzuklären.
Das französische Strafgesetzbuch, der Code pénal français, stellt Inzest nicht mehr unter Strafe. Verschiedene Länder folgen ihm. So wird Inzest heute in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Portugal, der Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einigen anderen lateinamerikanischen Staaten nicht mehr bestraft.
Betreffend der Eheschließungen ist das kanonische Recht der röm. katholischen Kirche strenger als das bürgerliche: Während z. B. für eine katholische Eheschließung zwischen Cousin und Cousine eine kirchliche Dispens erforderlich wäre, ist eine Ziviltrauung zwischen Geschwistern sowie Nachkommen und Vorfahren ausgeschlossen, in allen anderen Fällen aber ohne weiteres möglich.
inzest | 24 Mai, 2007 20:21
inzest | 24 Mai, 2007 20:07
inzest | 24 Mai, 2007 20:02